Stadt Halberstadt und NOSA GmbH


Den Geschäftsführern der einzelnen Tochtergesellschaften wird ein umfangreicher Gestaltungsspielraum gewährt – so können sie u.a. die innere Struktur ohne wesentliche Einschränkungen frei regeln und die GmbH weitgehend so ausgestalten, wie es für die Zwecke der Gesellschaft erforderlich ist, wobei eine direkte Einflussnahme aufgrund der Beherrschungsverträge möglich ist.
Die Einzelgesellschaften sind rechtlich selbständig. Sie führen eigene Gesellschafterversammlungen durch, verfügen über eigene Aufsichtsräte und Geschäftsführer. Die Aufsichtsräte überwachen die Geschäftsleitung und wirken bei wichtigen geschäftspolitischen Entscheidungen mit. Die Geschäftsführer der Einzelgesellschaften berichten in regelmäßigen Abständen dem Oberbürgermeister und der NOSA als Gesellschafter über die Lage der Gesellschaft und über aktuelle Geschäftsentwicklungen.

Die Geschäftsleitung der Holding-Gesellschaft NOSA GmbH ist sowohl Ansprechpartner des Oberbürgermeisters, als auch der Geschäftsführer der Einzelgesellschaften. Sie koordiniert und überwacht die Geschäftspolitik der einzelnen Gesellschaften.

NOSA und Stadtrat